// foerderung
Aufstiegs-BAföG-Rechner
Schätze, wie sich deine Fortbildung über das Aufstiegs-BAföG (AFBG) finanziert — Zuschuss, Darlehen, Bestehensbonus und Eigenanteil getrennt aufgeschlüsselt.
Form
Prüfung bestanden?
// unterhaltsbeitrag (nur Vollzeit)
Partner/in
Je Kind +235 € und Kinderbetreuung +150 €, Partner/in +235 € pro Monat (Vollzuschuss).
15.680 €
Zuschuss
3.500 €
Darlehen
1.750 €
Rest n. Erlass
0 €
Eigenanteil
| Posten | Zuschuss | Darlehen | Eigen |
|---|---|---|---|
| Lehrgang/Prüfung | 3.500 € | 3.500 € | 0 € |
| Material/Meisterstück | 0 € | 0 € | 0 € |
| Unterhalt (12 Mon.) | 12.180 € | 0 € | 0 € |
| Summe | 15.680 € | 3.500 € | 0 € |
✓ Bestehensbonus: Von 3.500 € Lehrgangs-Darlehen werden 1.750 € erlassen — zurückzuzahlen bleiben nur 1.750 €.
// ratgeber
Aufstiegs-BAföG verstehen
Das Aufstiegs-BAföG (AFBG) unterstützt anerkannte berufliche Aufstiegsfortbildungen — vom Meister über den Techniker und Fachwirt bis zum Erzieher. Es ist nicht auf ein bestimmtes Einkommen oder Vermögen angewiesen und hat keine Altersgrenze. Gefördert werden drei Bausteine: die Lehrgangs- und Prüfungskosten, das Material für ein Meisterstück und — bei Vollzeit-Fortbildungen — der Lebensunterhalt.
Beim Maßnahmebeitrag zahlt der Staat 50 % der förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungskosten (bis 15.000 €) als echten Zuschuss, den du nie zurückzahlst. Die anderen 50 % gibt es als zinsgünstiges KfW-Darlehen, das erst nach der Fortbildung fällig wird. So musst du die Kursgebühr nicht vorstrecken und trägst nur einen kleinen Teil selbst.
Der Bestehensbonus macht die Förderung besonders attraktiv: Bestehst du deine Prüfung, werden dir 50 % des auf die Lehrgangskosten entfallenden Restdarlehens erlassen. Aus dem Darlehen wird damit zur Hälfte ein weiterer Zuschuss — im Ergebnis trägst du oft nur einen Bruchteil der Kosten selbst.
Anders als das Studierenden-BAföG zielt das Aufstiegs-BAföG auf die berufliche Weiterbildung und ist unabhängig vom eigenen Einkommen. Der Unterhaltsbeitrag fällt allerdings nur in Vollzeit an und wird als Vollzuschuss gezahlt — in Teilzeit bleibt es beim Maßnahmebeitrag für die Lehrgangskosten.
// faq
- Was fördert das Aufstiegs-BAföG?
- Es fördert anerkannte Aufstiegsfortbildungen wie Meister, Techniker, Fachwirt oder Erzieher. Gefördert werden die Lehrgangs- und Prüfungskosten (Maßnahmebeitrag), das Material für ein Meisterstück sowie — in Vollzeit — der Lebensunterhalt.
- Wie hoch ist der Zuschuss bei den Lehrgangskosten?
- Von den förderfähigen Lehrgangs- und Prüfungskosten (bis 15.000 €) übernimmt der Staat 50 % als Zuschuss. Die anderen 50 % gibt es als zinsgünstiges KfW-Darlehen, das du erst nach der Fortbildung zurückzahlst.
- Was ist der Bestehensbonus?
- Bestehst du deine Fortbildungsprüfung, werden dir 50 % des auf die Lehrgangs- und Prüfungskosten entfallenden Restdarlehens erlassen. Du musst diesen Teil also nicht zurückzahlen.
- Worin unterscheidet es sich vom Studierenden-BAföG?
- Das Aufstiegs-BAföG ist nicht vom eigenen Einkommen oder Vermögen abhängig und steht auch ohne Altersgrenze offen. Es zielt auf berufliche Fortbildung, nicht auf ein Erststudium.
- Bekomme ich auch in Teilzeit einen Unterhaltsbeitrag?
- Nein. Der Unterhaltsbeitrag zum Lebensunterhalt wird nur bei einer Fortbildung in Vollzeit gezahlt. In Teilzeit erhältst du nur den Maßnahmebeitrag für die Lehrgangskosten.
// verwandte tools
Orientierung ohne Gewähr.